Schornstein aus Formstücken
Verkleidung mit Schindel oder Faserzementplatten

1. Abdeckplatte

Abdeckplatte aus Beton, Mindeststärke 7 – 10 cm, mit Gefälle nach außen als Ablauf für Niederschlagswasser. Die Abdeckplatte muß mind. 3 – 4 cm über die Verkleidung stehen.

2. Abtropfkante
Abtropfkante ( Wassernase ) ist umlaufend in der Abdeckplatte anzubringen.

3. Hinterlüftung
Öffnung für die Hinterlüftung. Diese Öffnung ( Spalt ) sollte mind. 8 – 10 mm betragen und muß umlaufend um den Schornsteinkopf vorhanden sein.

4. Ummantelung und Verkleidung
Schornsteinköpfe aus Formstücken müssen – soweit sie über Dach nicht witterungsbeständig verkleidet sind – frostsicher sein. Vor einer Verkleidung sollte der Schornsteinkopf aus Formstücken mind. 1 cm dick verputzt werden. Für die Ummantelung und Verkleidung der Schornsteinoberfläche zum Freien werden verwendet: Schieferplatten, Faserzementplatten, Putz, Schieferschindeln, Faserzementschindeln oder Metallbleche.

5. Schornsteinformstücke
Schornsteine aus Formstücken, müssen auch ohne Oberflächenbehandlung wie z.B. Putz oder dergleichen, dicht sein.( siehe DIN 18160 Teil 1 Abschnitt 5.7)

6. Verschalung
Schieferschindeln oder Faserzementschindeln werden in der Regel auf eine Verschalung aus Holz aufgebracht. Dies ist nur dann möglich , wenn der Abstand zur Schornsteinwange – wie unter Ziffer 2.4 beschrieben – eingehalten wird.

7. Hinterlüftung
Zwischen Schornsteinmauerwerk und Verschalung muß ein gut durchlüftbarer Zwischenraum vorhanden sein. Für die Hinterlüftung ist ein Abstand von 25 – 35 mm erforderlich.

8. Unterkonstruktion
Zwischen Schornsteinmauerwerk und Verkleidung können Unterkonstruktionen aus brennbaren Baustoffen verwendet werden. Diese brennbaren Unterkonstruktionen sind durch nichtbrennbare Verkleidungen wie z.B. Schiefer, Faserzementplatten usw. gegen Flugfeuer und Strahlungswärme im Schornsteinkopfbereich zu schützen. Holzplatten für Unterkonstruktionen dürfen nur streifenförmig und senkrecht aufgebracht werden (siehe Ziffer 2.4 dieses Merkplattes). Eine Querlattung ist nicht erlaubt, da sie eine Hinterlüftung verhindert.

9. Befestigungsmaterial
Wegen der Gefahr eines Rußbrandes im Schornstein und der dabei entstehenden hohen Temperatur im Schornsteinmauerwerk und an den Außenflächen, dürfen nur nichtbrennbare Befestigungsmaterialien, wie Metalldübel, verwendet werden.

10. Verwahrung
Die Verwahrung ist die Dachabdichtung zwischen Schornsteinmauerwerk und Dachhaut. Die Verwahrung wird in der Regel aus Kupfer-, Zink-, Aluminium-, Edelstahl oder Bleiblech hergestellt und muß ca. 20 – 30 cm am Schornstein hochgezogen werden.